Verwendung der Kirchensteuer
Das Bistum Aachen finanziert seine Aufgaben vor allem durch die von den Katholiken als Annex zur Lohn- und Einkommensteuer erhobene Kirchensteuer, die Zuschüsse des Landes nach der Ersatzschulfinanzierungsverordnung sowie die Erträge aus der Vermögensverwaltung.
Die Gesamterträge einschließlich der Finanzerträge beliefen sich 2024 gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung auf 396,7 Mio. Euro.
Nach Saldierung der zweckgebundenen Zuschüsse und Erträge mit den dadurch refinanzierten Aufwendungen sowie Verrechnung der Kirchensteuer- und Vermögenserträge mit den Aufwendungen zur Erzielung dieser Erträge ergeben sich Nettoerträge der Körperschaft Bistum Aachen in Höhe von 287,8 Mio. Euro.
Nach Herausrechnung der Erträge des Sondervermögens Altersversorgung verbleiben 2024 im Bistumshaushalt Nettoerträge in Höhe von insgesamt 277,5 Mio. EUR für die kirchliche Arbeit im Bistum, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die strategische Struktur des Haushalts ist geprägt durch den Einsatz von rd. 50 % der Kirchensteuern für die Arbeit an der Basis in den Pfarreien und Gemeinschaften der Gemeinden bzw. Pastoralen Räumen mit ihren Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden als zivilrechtliche Trägerkörperschaften. Die andere Hälfte der Kirchensteuern wird für die übrigen Tätigkeitsbereiche – insbesondere der Bildung und Caritas – verwendet, während die Kosten der Bischöflichen Verwaltung perspektivisch nicht mit Kirchensteuern, sondern durch Erträge der Vermögensverwaltung finanziert werden sollen.